Das Thema Kosten ist sehr wichtig. Ich werde es am Ende der Erstberatung mit Ihnen besprechen und Ihnen die Höhe der anfallenden Kosten mitteilen.

 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Führen Sie einen Gerichtsprozess und gewinnen diesen, muss die Gegenseite alle Kosten übernehmen.
 

Es können folgende Honorarvereinbarungen getroffen werden:

  • Tarifmäßiges Honorar: Die anwaltlichen Leistungen werden nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK) abgerechnet. Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach der Höhe des Streitwertes. Haben Sie keine sonstige Vereinbarung getroffen, wird das Honorar nach diesen Kriterien berechnet.
  • Stundenhonorar: Es wird ein Stundensatz für die anwaltlichen Leistungen vereinbart. Jede Leistung für den Mandanten wird dabei genauestens aufgezeichnet, damit das Honorar korrekt und transparent erfasst wird.
  • Pauschalhonorar: Wenn meine Leistungen von Vornherein abschätzbar sind (etwa Standardverträge etc.) kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.